Das Departement of Home Affairs, hat die Regeglung vom vergangenen Jahr, dass Kinder bei Reisen nach Südafrika die Geburtsurkunde vorlegen müssen weiterhin bestätigt.
Abteilungssprecher Mayihlome Tshete, teilte mit, dass die Geburtsurkunde laut Südafrikas Einwanderungsbestimmungen erforderlich wäre und in englischer Sprache vorzulegen ist. Die Geburtsurkunde muss aus dem jeweiligen Herkunftsland des Kindes stammen und sowohl den Namen der Mutter, sowie den Name des Vaters angeben.
Tshwete gab bekannt, dass alle vorgelegten Geburtsurkunden in Englisch sein müssen, so dass Südafrikas Zollbeamten die englischen Dokumente bei Einreise überprüfen können. Er schlug daher vor, dass alle Länder die Geburtsurkunden in englischer Sprache ausstellen sollten. „Selbst die Chinesen und Inder, weisen die englischen Dokumente bereits in diesem Moment vor,“ sagte er.
Auf die Frage nach der letzte Reglung, die besagte das eine englische Übersetzung nicht erforderlich wäre, antwortete Tshwete: „Wir haben uns wieder an einen Tisch gesetzt und beschlossen, dass es ohne Übersetzung nicht möglich sein wird.“„Egal, ob nun die neue Erklärung diese oder jene ist. Was wir damit sagen, wollen wir haben es uns angeschaut und festgestellt, dass es nicht möglich ist.„, sagte Tshwete. „Die Übersetzung der Geburtsurkunde ist bei der Einreise nach Südafrika Pflicht .“